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Der Pfandbrief

Der Pfandbrief ist das Sicherungsmittel für die Immobilienfinanzierung. Im Pfandbrief werden die Forderung des Investors und das damit verbundene Pfandrecht festgeschrieben. Als Sicherheit dient die belastete Immobilie.

Durch einen Pfandbrief (im Gesetz Schuldbrief genannt) wird eine persönliche Forderung begründet, die grundpfandrechtlich abgesichert ist (Art. 842 ff ZGB).

Wir empfehlen die Ausstellung eines Registerschuldbriefes (anstelle des althergebrachten Papier-Schuldbriefes). Der Registerschuldbrief ist in elektronischer Form im Grundbuch bewahrt. Der Investor erhält eine schriftliche Bescheinigung über seinen Eintrag im Registerschuldbrief im Grundbuch und hat somit das Pfandrecht.